Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Begründung

Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland ist inakzeptabel. Eine Vorratsdatenspeicherung höhlt Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und
-missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.

In mehreren EU-Mitgliedstaaten sind die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, mit denen die EU-Richtlinie 2006/24 umgesetzt werden sollte, von höchsten Gerichten bereits für unvereinbar mit den Verfassungen der jeweiligen Staaten und somit für ungültig erklärt worden. Eine einheitliche Regelung, wie sie die Richtlinie ursprünglich aus Wettbewerbsgründen herstellen wollte, ist daher mit Vorratsdatenspeicherungen nicht herbeizuführen. Die notwendige einheitliche Regelung kann folglich nur darin bestehen, Vorratsdatenspeicherungen jeder Art in allen EU-Mitgliedstaaten zu untersagen.

Die Bundesregierung aufzufordern, die Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (Art. 114 Abs. 4 AEUV) und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Deutschland verhängen könnte.

Weiterhin konnte in der Vergangenheit, in der in einigen Staaten bereits Vorratsdatenspeicherungen stattfanden und die Daten für die Strafverfolgung bereitgestellt wurden, nicht schlüssig nachgewiesen werden, dass diese Daten für den vorgesehenen Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten zwingend erforderlich sind. Die Erfahrungen lassen nicht erkennen, dass alternative Ermittlungsmethoden signifikante Nachteile für die Strafverfolgung nach sich ziehen.

Umgekehrt besteht bei vielen Menschen die Sorge, dass solche Daten, wenn sie erst einmal angehäuft werden, an verschiedenen Stellen Begehrlichkeiten wecken werden, die ursprünglich vorgesehenen Grenzen für die Verwendung der Daten aufzuweichen, und dass dem Druck der Interessenverbände auf Herausgabe von Daten irgendwann nachgegeben wird.

Die Geschichte lehrt uns, dass das Funktionieren eines demokratischen Staates zwingend davon abhängt, dass sich die Menschen, die in ihm leben, frei fühlen und bewegen können. Die Nutzung von Telekommunikation gehört in der Moderne unabdingbar zur Teilnahme am öffentlichen Leben, an Hilfe- und Selbsthilfegruppen und an politischen Diskussionen. Dieser Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung gerät bereits ins Wanken, wenn sich die Menschen beobachtet und kontrolliert fühlen, oder gar unter Generalverdacht gestellt sehen. Eine Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte durch Vorratsdatenspeicherung würde insofern eine ernste Gefahr für unser Land darstellen. Dem sollte sich der Deutsche Bundestag entschieden entgegenstellen und durch Drängen auf ein EU-weites Verbot von Vorratsdatenspeicherungen die Freiheitsrechte für alle 500 Millionen Menschen in der EU verteidigen.

(zum mitzeichnen hier klicken)

Petitionen sind ja grade Mode und so gibts jetzt mal eine zum Schutz von Whistleblowern:

Der Bundestag möge gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern beschliessen.

Begründung

Whistleblowing als eine Form der Zivilcourage muss unterstützt und geschützt werden. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt. Der Begriff “Whistleblower” hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein Whistleblower ist jemand, der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

Schutz von Whistleblowern

Whistleblower sind ein wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist es einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden, andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist. Es sollte außerdem keine Einteilung in gute und schlechte Whistleblower vorgenommen werden. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt. Mit besten Grüßen,
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Das war der Wortlaut der Petition und hier gehts zum Petitionsserver des Bundestages. Die Nummer der Petition lautet 15699 und sie trägt den Titel Arbeitsrecht – Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern.

Online Petitionen sind eine feine Sache, vorausgesetzt genügend Leute machen mit. Auf dem Petitionsserver des Bundestages läuft gerade eine Petition für einen gesetzlichen Schutz der Netzneutralität. Der Text dieser Petition lautet:

Text der Petition

Durch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität soll ein freies und offenes Internet sichergestellt werden! Alle Daten sollen gleich behandelt werden, kein Anbieter sollte in den Netzen “Vorfahrt” vor anderen bekommen, kein Infrastrukturanbieter einzelne Kunden für Vorzugsbehandlungen zur Kasse bitten. Netzneutralität sichert somit den Zugang zu Wissen und Informationen für alle, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsort, Einkommen, sozialer Schicht und ökonomischer Leistungsfähigkeit.

Begründung

Wir sehen mit dem möglichen Ende der Netzneutralität eine ganz erhebliche Gefahr für die digitale Gleichberechtigung und Teilhabe in Deutschland, Europa und der Welt . Das Ende der Netzneutralität wäre das Ende des freien Internets wie wir es kennen. Wir lehnen es mit aller Deutlichkeit ab, wenn Internetanbieter bereit sind, die Netzneutralität (und damit auch die Meinungsfreiheit im Internet) aufzugeben. Sei es , um diese als Spielball gegen staatliche Regulierung der Netzinfrastruktur einzusetzen oder sie aus wirtschaftlichen Interessen zu missbrauchen.

Vielmehr muss schneller und konsequenter in die Infrastruktur des Netzes investiert werden, damit allen Nutzern unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsort, Einkommen, sozialer Schicht und ökonomischer Leistungsfähigkeit gleichermaßen das Internet zur Verfügung steht. Netzmanagement darf weder eine inhaltliche, politische noch ökonomische Kontrolle inne haben.

Netzneutralität ist notwendig für die zukünftige freie und kreative Entfaltung des Internets. Daher fordern wir die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität.

Und hier gehts zum Petitionsserver. Derzeit sind es gerade mal 1582 Mitzeichner, also ist noch viel Beteiligung nötig.

Seit etwas mehr als einem Monat existiert eine Online Petition die zwar Millionen Bürger dieses Landes betrifft aber noch nicht erreicht hat. Oben gennante Petition richtet sich gegen die Massnahmen zur Sanktionierung von HartzIV Empfängern nach § 31 SGB II.

Sanktionen wegbloggen

Mittels dieser Sanktionen sollen Bezieher des AlgII in sogenannte ‘zumutbare Arbeitsverhältnisse’ gewungen werden, wie z.B. Laub harken im Wald für 1€/Stunde. Union und FDP schmieden übrigens seit Monaten Pläne diese Sanktionen weiter zu verschärfen und das Bild des Arbeitslosen in der Gesellschaft weiter zu verzerren. Grundlage hierfür ist wie immer die erlogene Behauptung dass der Sozialstaat unfinanzierbar seie, während die eigentlichen Vernichter von Arbeit längst auf Regierungsebene angekommen sind.

Wir fordern daher jeden auf diese Petition mitzuzeichen.

dfo & [_itsdun_]

… doch schon gibts wieder Neuigkeiten. Seit gestern kann eine Online-Petiton gegen das Verbot sog. ‘Killerspiele’ gezeichnet werden.

Und zwar hier.

Wir können natürlich nicht anders und haben glei noemal auf dem Absatz kehrt gemacht als wir hiervon erfuhren. Also, Leute! Kommt hinterm Ofen vor, tut was für eure Freiheit und zeigt denen ganz oben wer hier politikverdrossen ist!

So, aber jetzt ist hier erstmal ne Woche lang – Sommerpause.

Das Redaktionsteam

…nachdem der Gesetzesentwurf unserer Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen(, ??) und Jugend nun durch zwei von fünf Fraktionen im Bundestag gebilligt wurde, hört man endlich wieder etwas von Ihnen. Jetzt ist für sie, nun also auch der Zeitpunkt gekommen, sich mit den unliebsamen Beschwerern, in Person von Frau Heine öffentlich auseinanderzusetzen. Zeit wirds, jetzt wo der Projektentwurf durch ist, als Bauherrin ist es ja auch klug, erst beim Richtfest den Statiker zu Rate zu ziehen, der schon früh seine Bedenken betonte.
Den Rest des Beitrags lesen »

… und, daß das auch so bleibt wird fleißig mitgezeichnet, damit Oli unn alle Anderen, denen es einfach nur darum geht Mugge zu machen und die sich nicht an der Zitze der heiligen Inquisition Musikkonzerne nähren, weiter, ohne erweiterten GEMA-Sackgang, in Ruhe ihre Gigs feiern können.
Details hier

Beschwert Euch und lasst Euch nicht abschrecken vom Registrieren, es sei denn ihr habt Schiß ;-D

[_itsdun_]

… selbst gehöre ich ja zu den eher konservativen in der generation 20-30.

aber mit der verabschiedung des ‘zugangserschwerungsgesetzes’ habt ihr es endgültig geschafft dass ich euch für dämlich halte. ich habe die nase gestrichen voll von den ewig faulen kompromissen und der selbstherrlichkeit unserer regierenden.

diese sind so selbstverliebt, dass sie es überhaupt nicht merken wenn sie völligen schwachsinn beschliessen. glaubt denn allen ernstes jemand dass das neue gesetz nicht noch auf andere szenarien angewendet wird, als auf die blockade von kinderpornografischen inhalten? und beim nächsten mal wird es keine grosse diskussion geben. das hat man sicher als einziges aus der online petition gelernt.

ferner scheint man ja dem glauben verfallen zu sein, kinderschänder würden sich nur im internet tummeln und keine anderen wege kennen, ihren trieben nachzugehen…

auf jeden fall sind wir der faschisierung der gesellschaft wieder ein gutes stück näher gekommen. das sieht man natürlich auch daran, ‘… das Vorhaben unter der Flagge des Wirtschaftsrechts durchzusetzen…[heise]‘.

aber die, teils abwesende, frau von der leyen findet es ‘zynisch’, wenn man probleme damit hat sich bevormunden zu lassen. aua.

zynisch ist es allerhöchstens, die unmutsbekundungen von numehr über 130.000 menschen, ich betone, menschen, dieser rebublik einfach in den wind zu schiessen.

dfo